Unsere Rauchmelderberatung
Rauchmelder – Retten Leben!

Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich
„Kommt es zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten, und es sind keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem können geschädigte Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und appelliert an Bayerns Wohneigentümer: „Setzen Sie sich selbst bzw. ihre Mieter nicht unnötig Gefahren aus, sondern halten Sie sich an die Rauchmelderpflicht. Denn noch immer sterben in Deutschland jedes Jahr 360 Menschen an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.“
„Bitte installieren Sie Rauchmelder – denn sie helfen Leben zu retten“
Ralf Gröbner
Eigentum verpflichtet – auch zur Rauchmelderwartung
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Außerdem regelt die Bauordnung, dass im selbstgenutzten Wohnraum für die Wartung der Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist. In Mietwohnungen hingegen soll gemäß Bauordnung der Mieter zuständig sein, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. „Doch Vorsicht: Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen – oder durch Dritte – installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Diese mietrechtliche Pflicht gilt auch in Bayern. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen auch die anderslautende Regelung aus der Bayerischen Bauordnung“, erklärt Rudolph.
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Titelbild: www.hekatron-brandschutz.de